Informationen zur Schulanmeldung für das SJ 24/25

Liebe interessierte Eltern und Sorgeberechtigte,

wenn Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2024/25 an unserer Schule als Erstwunsch* im gemeinsamen Schulbezirk anmelden wollen, folgen Sie folgenden Schritten. Vielen Dank!

(Bei Erstwunsch 100. Schule bzw. einer anderen Grundschule orientieren Sie sich an den Informationen der gewünschten Schule!)

  1. Folgen Sie dem Link und übermitteln Sie die Daten freiwillig vorab, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Mit der Nutzung des Links stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch unsere Schule zu. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten finden Sie unten. https://forms.gle/D1jKCMNqaS7EqoHBA
  2. Füllen Sie die hier hinterlegte PDF digital aus und senden Sie sie gespeichert unter neuem Titel (Name_Vorname des Kindes_2425.pdf) an sekretariat@78gs.lernsax.de

Sie erhalten per Mail nach Ihren Auswahlkriterien (siehe Link) einen Termin zur Abgabe Ihrer Unterlagen. Achten Sie auf die Erreichbarkeit Ihres gewählten Postfaches! Halten Sie den Termin unbedingt ein!

Folgende Unterlagen legen Sie zum Termin bitte im Original vor:

  1. Nachweis der Masernschutzimpfungen
  2. Ausweisdokumente der Eltern bzw. Sorgeberechtigten (ggf. Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils inkl. Ausweis)
  3. Anschreiben der Stadt Leipzig
  4. Ausgefülltes und unterschriebenes Formular der Stadt Leipzig oder digitale Übermittlung pdf!

Folgende Unterlagen bringen Sie bitte in Original und Kopie zum Termin mit:

  1. Geburtsurkunde/ Ausweisdokument des Kindes
  2. Eheurkunde oder Sorgerechtsnachweis oder Negativbescheinigung – Antrag unterstehend**
  3. ggf. Aufenthaltsdokument
  4. ggf. Antrag auf Rückstellung vom Schulbesuch SJ24/25 – Vorlage finden Sie hier:

5. ggf. Antrag auf Schulbezirksfremde Beschulung – Vorlage finden Sie hier:

Bei fehlenden Unterlagen kann eine Schulanmeldung NICHT erfolgen!

* Erstwunsch bedeutet nicht Annahme an der angegebenen Schule. Bei Überschreiten der Kapazitäten an unserer Schule erfolgt die Aufnahme (Lenkung im Schulbezirk) gestaffelt nach Kriterien:

  • Länge des Schulweges
  • Geschwisterkinder an der gleichen Grundschule

** Negativbescheinigung beantragen:

Klassenleiterunterricht ab 26.06.2023

Hinweis: Unterricht unter Verantwortung der KlassenleiterIn bereits ab 26.06.2023!

Unterrichtsende Klasse 1/2: 12.10 Uhr (Schwimmen findet nur am 26.06.23 noch statt!)

Unterrichtsende Klasse 3/4: 13.40 Uhr (außer Mittwoch: 12.10 Uhr)

🌞 Bitte beachten Sie kurzfristig mögliche Änderungen aufgrund der Temperaturen!

LETZTER SCHULTAG – 07.07.2023

Reguläres Ende des letzten Schultages (7.7.2023): 12.10 Uhr für alle Klassen! 🎈

Unsere neue Gartenburg

Am Activity Day ging es tatsächlich sehr aktiv zu. Eindrücke davon werden Sie sicher hier im Blog der individuellen Klassen finden!

Ein sehr großer Dank geht an die Seepferdchen-Klasse. Unter tatkräftiger und ideengebender Unterstützung einiger Eltern und Helfer können wir nun den ersten Teil unserer Gartenburg bestaunen. Frau Bohla brachte mit viel Engagement finanzielle Unterstützung und auch Sachspenden zusammen, sodass nun 5 Hochbeete samt Bepflanzung und ersten Kieswegen den Schulgarten zieren.

VIELEN DANK!

Activity Day in einer besonderen Woche 🎈

In der kommenden Woche findet am Dienstag, 16.05.2023, unser Activity Day statt. Alle Klassen haben spannende Aktivitäten oder Ausflüge geplant. Es werden Hochbeete gebaut, Graffiti gesprayt, Picknicks gegessen, Fußball gespielt, das Schmetterlingshaus oder der Auwald besucht und auch einige besondere Spielplätze wurden zum Besuch auserkoren.

💚 Wir freuen uns alle auf die tollen Erfahrungen des Tages!

Besondere End- und Essenszeiten oder Dinge, die mitgebracht werden müssen, werden oder wurden durch die KlassenleiterInnen kommuniziert!

Damit alle Infos sitzen:

Montag, 15.05.2023 – Klassenleiterunterricht bis 12.10 Uhr (1/2) 13.40 Uhr (3/4)

Schwimmen findet aber regulär statt!

Dienstag, 16.05.2023 – Activity Day

Mittwoch, 17.05.2023 – Freibeweglicher Ferientag

Donnerstag, 18.05.2023 – Christi Himmelfahrt

Freitag, 19.05.2023 – Unterrichtsfreier Tag

✨Für unseren Frühjahrsputz – DANKE!

Unendlicher Dank an die vielen helfenden Eltern und UnterstützerInnen hier im Haus und die Ausstattung der Kinder mit den entsprechenden Materialien! Auch allen LehrerInnen, HorterzieherInnen, allen weiteren MitarbeiterInnen und natürlich allen Kindern! 💦

Um unsere Schule blitzen zu sehen und Wertschätzung für Reinigungskräfte und Stadtreinigung zu fördern, haben wir uns in diesem Jahr auch mit einer Idee am Frühjahrsputz beteiligt.

Am 26.04. 2023 putzten wir zusammen mit allen Kräften aus Hort und Schule, mit allen Kindern hier vor Ort und auch mit Ihnen – TAUSEND DANK – unsere Schule auf (beinahe) Hochglanz. Angefangen bei Klassen- und Hortzimmern über die Treppenhäuser bis hin zu Fliesenspiegeln und Glastüren. Denn sauber lernt es sich bekanntlich am besten! 

Sogar die LVZ schaute bei unserem Treiben vorbei! Aber bei so vielen fleißigen Händen und beinahe nimmermüden kleinen und großen Helferinnen und Helfern ist dieses Interesse auch kein Wunder!

Hier der Artikel aus der LVZ (Foto nur dort verfügbar):

Leipzig.

Reinigung an Schulen – zu kurz, zu oberflächlich. zu selten

Leipziger Schulleiter sind unzufrieden wegen mangelhafter Sauberkeit in den Gebäuden und verlangen Veränderungen von von der Stadt

Es ist einiges zusammengekommen. Wollmäuse, Rostkrümel von den Treppengeländern, Snack-Verpackungen und mehr. Die 78. Grundschule hat am vergangenen Mittwoch mit einem „Frühjahrsputz“ Dreckecken beseitigt – auch wegen der schwierigen Situation in puncto Sauberkeit. In Leipzig gibt es mehrere Schulen, an denen dieser Missstand Frust nach sich zieht.
Nora Brandt, stellvertretende Leiterin der Schule in Grünau, moniert: „Sowohl die Klassenräume als auch die sanitären Anlagen sind oft in keinem guten Zustand. Die Reinigungskräfte können das, was hier zu tun ist, nicht bewältigen.“ Christian Geitner, Leiter der Adolph-Diesterweg-Schule, ergänzt: „Es sind die vielen kleinen Mängel, die in der Summe ein Problem machen.“ Die Eindrücke unterstreichen Claudia Beckert, Rektorin der Hans-Kroch-Schule, sowie ihre Kollegin Franziska Horn (100. Schule).
Der Grundtenor: Es wird zu kurz und zu oberflächlich saubergemacht, in manchen Fällen auch zu selten. In ihrer Kritik geht es den Leiterinnen und Leitern nicht darum, die Arbeitskräfte der Firmen anzuprangern. „Das Personal dort ist knapp und wird dürftig bezahlt, aber es bekommt möglicherweise zu wenig Anweisung, was zu tun ist“, so Brandt. Sie und ihre Kollegen sehen den Handlungsbedarf auch bei der Stadt, „weil sie die Aufträge erteilt und zum Beispiel die zeitlichen Rahmenbedingungen vorgibt.“
In der 78. Grundschule und im angeschlossenen Hort rückt an jedem Wochentag das Reinigungsunternehmen an, trotzdem bleibt der Zustand schwierig. Das liegt offenbar an mehreren Faktoren. „Zum einen fehlt es an Kontakt- und Kommunikationszeiten“, erklärt Schulleiter Stefan Müller, „hinzu kommt eine große Fluktuation des Personals.“
Kontakt mit Kommune und den Firmen habe es mehrfach gegeben, bemerkt Müller. „An der nerven- und zeitfressenden Situation hat das selten etwas geändert.“ Geitner bemerkt: „Dass Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig vor Unterrichtsbeginn den Lappen in die Hand nehmen, beweist Berufsethos, ist objektiv betrachtet aber eine Zumutung.“
Beim zuständigen Amt für Gebäudemanagement haben derzeit rund 20 aller kommunalen Schulen Reinigungsmängel angezeigt. Das entspricht rund zehn Prozent aller Einrichtungen. „Lösungsansätze werden individuell, schulkonkret in Zusammenarbeit zwischen Schule/Hort, Reinigungsfirma und Stadt Leipzig gesucht“, heißt es.
Die Vergabe der Reinigungsaufträge wird alle sechs Jahre wiederholt, im Regelfall blieben die Dienstleister in diesem Zeitraum konstant, so die Stadt. Ausnahmen bilden Kündigungen aufgrund von Schlechtleistungen. „Im aktuellen Zeitraum geschah dies zweimal, davon sind dann acht bis zwölf Schulen je Fall betroffen.“ Immerhin insgesamt mehr als zehn Prozent.
Sind die Einsätze der Reinigungskräfte zu kurz, müssen die Schulleiterinnen und -leiter allerdings das Gespräch mit den Firmen suchen, denn: „Eine zeitliche Definition ist nicht Grundlage des Vertragsverhältnisses“, erklärt das Amt, „geschuldet wird ein qualitatives Ergebnis.“

Quelle: LVZ, Donnerstag, 4.Mai 2023 Leipzig. S. 16.